{"id":3319,"date":"2017-01-02T16:12:37","date_gmt":"2017-01-02T15:12:37","guid":{"rendered":"http:\/\/public-worxs.com\/ralf\/?page_id=3319"},"modified":"2018-05-20T16:42:40","modified_gmt":"2018-05-20T14:42:40","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ralfbannwarth.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div style='padding-bottom:10px; ' class='av-special-heading av-special-heading-h3    avia-builder-el-0  el_before_av_hr  avia-builder-el-first   '><h3 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/h3><div class='special-heading-border'><div class='special-heading-inner-border' ><\/div><\/div><\/div>\n<div style='height:50px' class='hr hr-invisible   avia-builder-el-1  el_after_av_heading  el_before_av_textblock '><span class='hr-inner ' ><span class='hr-inner-style'><\/span><\/span><\/div>\n<section class=\"av_textblock_section \"  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock  '   itemprop=\"text\" ><div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Privatpraxis Bannwarth<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1<\/strong> Anwendung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen!<\/p>\n<p>1.Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln die Gesch\u00e4ftsbedingungen zwischen Heilpraktiker und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der \u00a7\u00a7 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.<br \/>\n2.Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde f\u00fcr jedermann auszu\u00fcben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.<br \/>\n3.Der Heilpraktiker ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gr\u00fcnden abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverh\u00e4ltnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gr\u00fcnden nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gr\u00fcnde gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen k\u00f6nnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers f\u00fcr die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong> Inhalt des Behandlungsvertrages!<\/p>\n<p>1.Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegen\u00fcber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und F\u00e4higkeiten zwecks Aus\u00fcbung der Heilkunde zur Aufkl\u00e4rung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.<br \/>\n2.Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutma\u00dflichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hier\u00fcber keine Entscheidung trifft.<br \/>\n3.Es werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erkl\u00e4rbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschlie\u00dflich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker gegen\u00fcber zu erkl\u00e4ren.<br \/>\n4.Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen, und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3<\/strong> Mitwirkung des Patienten!<\/p>\n<p>Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseausk\u00fcnfte nicht erteilt und damit die Therapiema\u00dfnahmen verhindert.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong> Honorierung des Heilpraktikers!<\/p>\n<p>1.Der Heilpraktiker hat f\u00fcr seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart worden sind, gelten die S\u00e4tze, die in der Preisliste des Heilpraktikers (in Anlehnung an die Geb\u00fcH) aufgef\u00fchrt sind. Alle anderen Geb\u00fchrenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.<br \/>\n2.Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten ggfs. in bar gegen Erhalt einer Quittung liquidierbar, sofern dies zuvor im Behandlungsvertrag festgelegt worden ist. In der Regel wird nach Abschluss der Behandlung eine geb\u00fchrenpflichtige Rechnung gem\u00e4\u00df \u00a7 7 der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen er- und dem Patienten \u00fcberstellt.<br \/>\n3.Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich \u00fcberwacht (z.B. Laborleistungen) ist der Heilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Betr\u00e4ge als Durchlaufposten geltend zu machen und mit dem Patienten in der voraussichtlichen H\u00f6he gem\u00e4\u00df Absatz 2. abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Betr\u00e4ge gesondert auszuweisen. Der Heilpraktiker ist berechtigt f\u00fcr die Vermittlung begleitender Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.<br \/>\n4.L\u00e4sst der Heilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst \u00fcberwacht, sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers. Soweit hier keine Inklusiv-Vereinbarung getroffen ist, werden diese Kosten in Rechnung gestellt.<br \/>\n5.In den F\u00e4llen der Abs\u00e4tze 3. und 4. ist der Heilpraktiker von den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst Rechtsgesch\u00e4fte abschlie\u00dfen. Dies gilt auch dann, wenn \u00a7 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Heilpraktiker und Dritten anzuwenden w\u00e4re, unabh\u00e4ngig von einem diesbez\u00fcglichen Befreiungstatbestand.<br \/>\n6.Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Heilpraktiker ist jedoch nach wie vor zul\u00e4ssig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Heilpraktikerhonorare grunds\u00e4tzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht m\u00f6glich ist. Die Anwendung von &#8211; vom Patienten mitgebrachten &#8211; Arzneimitteln durch den Heilpraktiker ist ausgeschlossen, au\u00dfer der Heilpraktiker hat diese selbst \u00fcber ein Rezept verordnet.<br \/>\n7.Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten f\u00fcr verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen erfasstes Direktgesch\u00e4ft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch f\u00fcr freiverk\u00e4ufliche Arzneimittel, Nahrungserg\u00e4nzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschl\u00e4gigen Verkaufsstellen bezogen werden.<br \/>\n8.Die Abgabe von freiverk\u00e4uflichen Arzneimitteln, Nahrungserg\u00e4nzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Pr\u00e4misse der freien Wahl der Verkaufsstelle k\u00f6nnen diese Produkte vom Heilpraktiker in einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.<br \/>\n9.Termine, die sp\u00e4ter als 24 Stunden zuvor abgesagt werden, k\u00f6nnen von der Privatpraxis Bannwarth mit dem vollen Geb\u00fchrensatz (lt. \u00a7615 BGB) wie f\u00fcr eine stattgefundene Behandlung in Rechnung gestellt werden. Diese Rechnung ist nicht \u00fcber eine Kasse erstattbar.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong> Honorarerstattung durch Dritte!<\/p>\n<p>1.Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird \u00a7 4 hiervon nicht ber\u00fchrt. Der Heilpraktiker f\u00fchrt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer m\u00f6glichen Erstattung nicht stunden.\u00a0Die H\u00f6he der Verg\u00fctungen bewegen sich im Rahmen der Geb\u00fcH (Geb\u00fchrenverordnung f\u00fcr Heilpraktiker). Da Kassen sehr unterschiedlich Erstattungen leisten, wird hier zur n\u00e4heren Erl\u00e4uterung auf den Reiter &#8222;Praxis am S\u00e4umarkt&#8220; &gt; &#8222;Kosten\u00fcbernahme&#8220; dieser Domain verwiesen.<br \/>\n2.Soweit der Heilpraktiker den Patienten \u00fcber die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die \u00fcblichen Erstattungss\u00e4tze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des \u00a7 4 Absatz 1. Der Umfang der Heilpraktikerleistungen beschr\u00e4nkt sich nicht auf erstattungsf\u00e4hige Leistungen.<br \/>\n3.Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Ausk\u00fcnfte. Alle Ausk\u00fcnfte und notwendigen Bescheinigungen erh\u00e4lt ausschlie\u00dflich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong> Vertraulichkeit der Behandlung, Akteneinsichtsrechte und Datenschutz<br \/>\n(siehe ebenso unter dem Reiter &#8222;Impressum &amp; Datenschutz&#8220;)<\/p>\n<p>1.Die Praxis behandelt Patientendaten vertraulich und erteilt bez\u00fcglich Diagnose, Inhalt von Beratungsgespr\u00e4chen, Therapie und weiteren Begleitumst\u00e4nden sowie den pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnissen des Patienten keine Ausk\u00fcnfte, es sei denn, der Patient stimmt ausdr\u00fccklich schriftlich oder in Textform zu. Dies gilt nicht, wenn die Praxis aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, z. B. eine Meldepflicht gem\u00e4\u00df Infektionsschutzgesetz besteht oder auf beh\u00f6rdliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist. Die Verschwiegenheit der Praxis gilt auch gegen\u00fcber Ehegatten, Verwandten und Familienangeh\u00f6rigen, es sei denn, der Patient bestimmt etwas anderes. Die Verschwiegenheit gilt nicht gegen\u00fcber Betreuern im Sinne des BGB und auch nicht gegen\u00fcber Personensorgeberechtigten f\u00fcr Minderj\u00e4hrige.<\/p>\n<p>2. Die Praxis speichert personenbezogene Patientendaten ausschlie\u00dflich, soweit dies f\u00fcr Diagnoseberatung und Therapie sowie f\u00fcr die Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses erforderlich ist. Es gelten hier die Vorschriften der europ\u00e4ischen Datenschutzgrundverordnung. Die Praxis erhebt, speichert, nutzt und verarbeitet personenbezogene Patientendaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrpflichten. Im Gesundheitsbereich gem\u00e4\u00df \u00a7 630 g BGB (Dokumentationspflicht) 30 Jahre nach der letzten Behandlung und gem\u00e4\u00df der Buchhaltungsvorschriften 10 Jahre nach der letzten Rechnungsstellung.<\/p>\n<p>Gesundheitsbezogene Patientendaten werden erhoben, gespeichert und verarbeitet f\u00fcr die Diagnose, Beratung, soweit es ausschlie\u00dflich f\u00fcr Diagnose, Beratung und Therapie erforderlich ist. Es gelten die Vorschriften der europ\u00e4ischen Datenschutzgrundverordnung.<\/p>\n<p>Beide Kategorien von Daten kann die Praxis auch verwenden, wenn im Zusammenhang mit Beratung, Diagnose oder Therapie pers\u00f6nliche Angriffe gegen die Praxis oder ein Praxismitglied und seine Berufsaus\u00fcbung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten und Tatsachen entlasten kann. Die Daten werden auch im Interesse der Rechtsverfolgung weitergegeben und gespeichert.<\/p>\n<p>F\u00fcr alle Datenkategorien hat der Patient das Recht, Auskunft \u00fcber die ihn gespeicherten Daten bei der Praxis zu erhalten, deren L\u00f6schung formlos durch einfache E-Mail zu verlangen bzw. deren Sperrung, wenn gesetzliche Aufbewahrpflichten einer vollst\u00e4ndigen L\u00f6schung entgegenstehen. Der Patient hat weiterhin das Recht, sich bei der Landesdatenschutzbeh\u00f6rde zu beschweren. Die Praxis kann gespeicherte Daten auch an externe Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Durchf\u00fchrung und Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses erforderlich ist, beispielsweise an Rechtsanw\u00e4lte, Buchhaltungsdienstleister und Steuerberater.<\/p>\n<p>3.Verlangt der Patient eine Abschrift der Patientenakte, so kann diese kostenpflichtig gegen die Kopierkosten gem\u00e4\u00df \u00a7 630 g BGB erstellt werden. Original-Unterlagen werden nicht herausgegeben<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p><strong>\u00a7 7<\/strong> Rechnungsstellung!<\/p>\n<p>1.Der Patient erh\u00e4lt in der Regel nach ein oder zwei Behandlungsterminen eine Rechnung, welche ggfs. zur Vorlage der entsprechenden Krankenkasse dienen kann.<br \/>\n2.Neben den Quittungen nach \u00a7 4 erh\u00e4lt der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen ebenso eine Rechnung, deren Ausstellung dann honorarpflichtig ist.<br \/>\n3.Die Rechnung enth\u00e4lt den Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung. Der zutreffende Mehrwertsteuersatz wird wenn erforderlich ausgewiesen.<br \/>\n4.W\u00fcnscht der Patient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dem Heilpraktiker dies entsprechend mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8<\/strong> Meinungsverschiedenheiten!<\/p>\n<p>Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sollten g\u00fctlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der! jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9<\/strong> Salvatorische Klausel!<\/p>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ung\u00fcltig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ung\u00fcltige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v17.7.1 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>AGB - Ralf Bannwarth | Osteopathie - Physiotherapie - Tour- &amp; Eventbetreuung<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.ralfbannwarth.de\/index.php\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - Ralf Bannwarth | Osteopathie - Physiotherapie - Tour- &amp; 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