Assumption of Costs

Osteopathie

1) Private Krankenversicherung (PKV)

Da die Osteopathie der Heilkunde zugeschrieben ist, finden sich adäquate Positionen in der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die privaten Kassen übernehmen in der Regel die Kosten voll oder je nach Versicherungsstatus anteilig. Hierfür ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Wenn Sie sich dennoch unsicher sind, fragen Sie bitte bei Ihrer Kasse nach.

2) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Behandlungskosten für Osteopathie werden mittlerweile von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) anteilig übernommen. Aktuelle Informationen zur Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen finden Sie im Überblick hier:

BVO – Bundesverband Osteopathie e.V. – Kostenübernahme GKV

Voraussetzung für die Kostenerstattung ist in der Regel, dass ein Privatrezept oder eine formlose Bescheinigung des Arztes vorliegt, nicht aber bei Allen Kassen. Manchmal reicht auch bereits die Tatsache, dass der Osteopath Heilpraktiker ist. Bitte klären sie die aktuelle Vorgehensweise mit ihrer Kasse. 

Weiterhin sollte der Osteopath einem osteopathischen Berufsverband angehören, zumindest jedoch eine qualifizierte Osteopathie-Ausbildung von min. 1350 Kontaktstunden in der Osteopathie nachweisen können, die ihn zum Beitritt eines solchen Verbandes berechtigen.

Mit meinen beruflichen Qualifikationen auf zwei Bildungswegen, bin ich bei den meisten Kassen als zertifizierter Osteopath gelistet. Falls dies bei Ihrer Kasse noch nicht der Fall sein sollte, sie aber generell Osteopathie bezuschusst, geben Sie mir bitte bescheid damit ich mich mit der Versicherung in Verbindung setzen kann.

3)  Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen

Eine Abrechnung über Heilpraktiker-Zusatzversicherung ist möglich. Dafür ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Viele GKVen haben auch private Versicherer als Partner, um hier günstiger einen Zusatz anbieten zu können.

4) Selbstzahler

Die Behandlung für Osteopathie ist jederzeit möglich. Dafür ist keine ärztliche Verordnung notwendig.

Physiotherapie

1) Private Krankenversicherung (PKV)

Die Kosten für rezeptierte Verordnungen werden von den PKVen voll erstattet.

2) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Kosten werden nicht erstattet, da in der Privatpraxis keine gesetzlichen Kassenrezepte abrechenbar sind.

3) Selbstzahler

Die Behandlung für Physiotherapie ist privat jederzeit möglich.

Naturheilkunde (Heilpraktiker)

Die Behandlungen werden gemäß der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) in Rechnung gestellt und in der Regel von allen privaten Versicherungen erstattet.

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74523 Schwäbisch Hall

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